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   OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2016 - 8 A 10491/16.OVG   

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https://dejure.org/2016,34133
OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2016 - 8 A 10491/16.OVG (https://dejure.org/2016,34133)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.09.2016 - 8 A 10491/16.OVG (https://dejure.org/2016,34133)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. September 2016 - 8 A 10491/16.OVG (https://dejure.org/2016,34133)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 34 Abs 1 BauGB, § 12 BauNVO, § 15 Abs 1 BauNVO
    Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot durch rückwärtige Stellplätze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohngebäudes mit 6 Wohneinheiten im Freistellungsverfahren

  • esovgrp.de

    BauGB § 34,BauGB § 34 Abs 1,BauNVO § 12,BauNVO § 15,BauNVO § 15 Abs 1
    Abfolge, Abstand, Baunachbarrecht, Bauunterlagen, Bewuchs, Freisitz, Gebot der Rücksichtnahme, Gesamtbetrachtung, Hinterland, Priorität, Prioritätsprinzip, Ruhebereich, Ruhezone, Rücksichtnahme, Rücksichtnahmegebot, Stellplatz, vollständige Bauunterlagen, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2016 - 8 A 10491/16
    a) Ob den Anforderungen an das Rücksichtnahmegebot genügt ist, hängt davon ab, was den Betroffenen nach Lage der Dinge zuzumuten ist, wobei die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn gegeneinander abzuwägen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1998 - 4 C 5.98 -, NVwZ 1999, 523 [527]; Urteil vom 6. Oktober 1989 - 4 C 14.87 -, BVerwGE 82, 343 [347]).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2016 - 8 A 10491/16
    a) Ob den Anforderungen an das Rücksichtnahmegebot genügt ist, hängt davon ab, was den Betroffenen nach Lage der Dinge zuzumuten ist, wobei die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn gegeneinander abzuwägen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1998 - 4 C 5.98 -, NVwZ 1999, 523 [527]; Urteil vom 6. Oktober 1989 - 4 C 14.87 -, BVerwGE 82, 343 [347]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.08.2016 - 8 A 10377/16

    Anfechtung einer nachträglichen Abschaltverpflichtung für eine Windenergieanlage;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2016 - 8 A 10491/16
    Bei der Frage, welche der beiden Genehmigungen Bestand haben soll, ist das Prioritätsprinzip als sachgerechtes Kriterium anerkannt (vgl. zur Konkurrenz paralleler Anträge auf Genehmigung von Windenergieanlagen OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. August 2016 - 8 A 10377/16.OVG -, juris Rn. 49 mit weiteren Nachweisen; Rolshoven, NVwZ 2006, 516 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2016 - 8 A 10490/16

    Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme durch rückwärtig gelegene Stellplätze;

    Der sich erst aus einer Kumulation beider Vorhaben ergebenden Unzumutbarkeit müsste daher durch die Aufhebung der zweiten Genehmigung vom 11. Dezember 2014 begegnet werden (vgl. ergänzend das Urteil des Senats vom heutigen Tag in der Parallelsache 8 A 10491/16.OVG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2019 - 8 A 10085/19

    Baurechtliches Rücksichtnahmegebots bei Bebauung mit Stellplätzen im rückwärtigen

    Was bei der danach notwendigen Abwägung der konkurrierenden Nutzungsinteressen dem Bauherrn gestattet bzw. dem Nachbarn zugemutet werden kann, richtet sich neben dem Charakter und einer eventuellen Vorbelastung des geplanten Standortes vor allem nach den Festsetzungen eines für diesen Bereich geltenden Bebauungsplans (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 28. Mai 2014 - 1 ME 47/14 -, NVwZ-RR 2014, 756 und juris, Rn. 16; Schimpfermann/Stühler, a.a.O., § 12, Rn. 8.1; ferner: BVerwG, Beschluss vom 20. März 2003, a.a.O., juris, Rn. 7 ff.; OVG RP, Urteil vom 13. September 2016 - 8 A 10491/16.OVG -, juris, Rn. 29 bis 33 [Rücksichtnahme bejahend] und Urteil vom 13. September 2016 - 8 A 10490/16.OVG -, juris, Rn. 30 [Rücksichtnahme verneinend]).
  • VG München, 02.05.2018 - M 9 K 17.325

    Anzahl von Wohneinheiten sowie Stellplätzen und Verletzung des

    In immissionsrechtlich weniger gefährdeten Bereichen wie Dorf- oder Mischgebieten dagegen gelten nach der Systematik des § 12 BauNVO keine Einschränkungen, Stellplätze sind dort grundsätzlich zulässig (z.B. OVG Rh-Pf, U.v. 13.9.2016 - 8 A 10491/16 - juris).

    Inwiefern diese Beeinträchtigungen überhaupt spürbar sein sollten, ist nicht ersichtlich (für rückwärtig gelegene Stellplätze bspw. auch OVG Rh-Pf, U.v. 13.9.2016 - 8 A 10491/16 - juris).

  • VG Trier, 27.08.2019 - 7 K 1339/19

    Baugenehmigung und Vorbescheid; Zulässigkeit im unbeplanten Innenbereich;

    Die lediglich objektive Rechtswidrigkeit des Bauvorbescheids genügt nicht; vielmehr muss der Nachbar durch diese Rechtswidrigkeit auch in seinen subjektiven Rechten verletzt sein (BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 39/86 -, Rn. 15, juris; Jeromin a.a.O., § 70 Rn. 136; vgl. OVG RP, Urteil vom 13. September 2016 - 8 A 10491/16.OVG - , Rn. 24, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2020 - 8 C 11632/19

    Bebauungsplan der Innenentwicklung zur Erhaltung und Anpassung vorhandener

    Die dagegen erhobene Nachbarklage wurde durch Urteil des Senats vom 13. September 2016 - 8 A 10491/16.OVG - abgewiesen.
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